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Nutzungsbedingungen Rechnerpools

Nutzungsbedingungen Rechnerräume und Hardware des Lehrstuhls für Computergraphik und Multimediasysteme

  1. Geltungsbereich

    Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Rechnerräume (Pools) des Fachbereichs Computergraphik und Multimediasysteme im Fachbeeich 12 an der Universität Siegen (nachfolgend CGM), für die dortigen informationstechnischen und sonstigen Einrichtungen und Installationen (Rechner, Peripheriegeräte, Datenübertragungseinrichtungen, Möbel, Geräte, etc.). Gebäude Hölderlinstraße, Raum H-A 7112, H-A 7115, H-A 7115/1, H-A 7118 Diese Nutzungsordnung wird durch erstmaliges Benutzen einer der Einrichtungen anerkannt. Die Benutzung der Pools darf ausschliesslich mit einem gültigen Benutzerkonto der CGM und der für den jeweiligen Pool notwendigen Zugangsberechtigung erfolgen. Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen mit der CGM sind anzuerkennen. Der Zugang zu Netzwerkdiensten (Internet) wird von der CGM in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der Universität Siegen (HRZ) gewährt. Die Nutzungsbedingungen des HRZ sind anzuerkennen.

  2. Nutzungsberechtigung

    Vorraussetzung für eine Nutzung ist ein gültiges Benutzerkonto der CGM. Nutzungsberechtigt sind

    • Studierende, die in einem Studiengang an der CGM eingeschrieben sind und das Studium die Benutzung des jeweiligen Pools vorsieht bzw.erfordert
    • Studentische Hilfskräfte der CGM, wenn das Arbeitsverhältnis eine Benutzung des jeweiligen Pools vorsieht bzw. erfordert
    • Andere Studierende, die an einer Veranstaltung der FAW teilnehmen und soweit dieses die Nutzung des jeweiligen Pools erfordert
    • Andere Personen, welche die Notwendigkeit durch besonderen Antrag begründen und dem keine Interessen der FAW entgegenstehen.
    Die Nutzung wird durch Aktivierung der Zugangsrechte für den jeweiligen Pool gewährt. Wird ein Benutzerkonto ungültig, gesperrt oder dem Benutzer entzogen oder werden Zugangsrechte widerrufen, erlischt damit auch die Nutzungsberechtigung für die entsprechenden Pools.

  3. Nutzungsbedingungen

    Die Rechner-Pools stehen für die Lehre an der CGM und darüber hinaus der selbständigen, studienbezogenen, wissenschaftlichen Arbeit sowie Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf zeitlich, räumlich oder andersartig uneingeschränktem Zugang zu den vorhandenen Betriebsmitteln und Resourcen. Alle Hinweise und Anordnungen von Seiten der Systemverwaltung oder Benutzerbetreuung sind unbedingt zu beachten und zu befolgen. Vorraussetzung für die Nutzungsgewährung sind der sachgerechte und verantwortungsvolle Umgang mit allen Einrichtungen und Resourcen, sowie die gegenseitige Rücksichtnahme der Benutzer. Es sind ebenfalls alle gültigen Rechtsvorschriften zu beachten, die den Einsatz von Informationstechnik betreffen (z.B. Datenschutz und Urheberrecht).

    • Zugang
      Studienbezogenes Arbeiten hat Vorrang vor allen anderen Tätigkeiten. Während betreuter Praktikums- und Übungsgruppenzeiten sind die Pools bei Bedarf für diese Veranstaltungen frei zu machen. Die an den Pool-Räumen ausgehängten Raumbelegungspläne sind von allen Benutzern zu respektieren. Die Öffnungszeiten der Pools sind einzuhalten und die Räume sind vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Ist für den jeweiligen Pool ein Zugang über das Unicard-Kartensystem möglich, gelten erweiterte Öffnungszeiten, in denen der Zugang nur mit einer entsprechend konfigurierten Unicard-Karte gestattet ist. Die Bestimmungen für die normalen Öffnungszeiten gelten entsprechend.
    • Rechner
      Alle physischen Manipulationen (z.B. Abziehen von Kabeln, Öffnen der Gehäuse, etc.) an der Rechnerhardware sind verboten.
      Die Rechner sind zusammen mit den Bildschirme, wenn sie nicht benutzt werden auszuschalten.
      Eingriffe in nicht-öffentliche Betriebssystem- oder Anwendungsbereiche sind nicht erlaubt.
    • Drucken
      Die Drucker in den Pools dürfen unter Anerkennung der jeweiligen Druckerordnung genutzt werden. Das Verursachen von Kosten durch unnötig hohen Papier- oder Tonerverbrauch ist unbedingt zu vermeiden. Nicht mehr benötigte Druckaufträge sind umgehend, spätestens vor dem Verlassen des Pools vom Benutzer selbst zu löschen.
    • Netzdienste
      Die Netzlast ist so gering wie möglich zu halten, insbesondere sind nach Möglichkeit lokale Netzdienste zu verwenden. Unnötige Datenübertragungen grösserer Datenmengen sind zu vermeiden. Die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Dienstes sind anzuerkennen. Jeder Benutzer, der sich an lokalen oder externen Kommunikationsdiensten beteiligt, muss sich gemäss den Nutzungsbestimmungen des betreffenden Dienstes identifizieren. Die missbräuchliche Nutzung der Netzwerkdienste (Datensicherheits-, Datenschutzverletzung; Spam-eMail, Kettenbriefe, etc.) ist verboten.
    • Speicherplatz
      Der Speicherplatz ist beschränkt. Nicht mehr benötigte Daten sind zu löschen oder auszulagern. Nicht studienbezogene Daten dürfen nicht gespeichert werden. Auf gesonderten Antrag kann unter besonders zu begründenden Vorraussetzungen dem einzelnen Benutzer mehr Speicherplatz zu Verfügung gestellt werden (Diplom-, Doktor-, Studienarbeit, o.ä.).
      Ein Überschreiten des Datenvolumen führt zur Sperrung des Zuganges.
    • Datensicherheit
      Jeder Benutzer ist für die Sicherheit (z.B. Lese-, Schreibschutz, Verschlüsselung) seiner Daten selbst verantwortlich. Der unbefugte Zugriff auf Daten anderer Benutzer sowie auf nicht-öffentliche Betriebssystem- oder Anwendungsbereiche ist verboten. Das Kopieren oder Speichern urheberrechtlich geschützter Daten, bzw. das Ausführen von Programmen ohne die erforderliche Lizenz ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.
      Jeder Benutzer sorgt selbständig für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten.
    • Räumlichkeiten
      Die Pool-Räume sind sauber zu halten. Dieses gilt insbesondere auch für Tische, Stühle und Schränke. Nicht mehr benötigetes Papier und Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen oder mitzunehmen. Der jeweils letzte Benutzer der Pool-Räume muss sich beim Verlassen derselben, davon Überzeugen, dass alle Fenster geschlossen sind und die Türen sich ordnungsgemäß schliessen.
      Das Essen und Trinken, sowie die Lagerun offener Getränkebehältnisse in den Räumen ist nicht gestattet!
    • Gesetzesgrundlagen
      Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind unbedingt anzuerkennen und einzuhalten (Paragraph 303 StGB "Sachbeschädigung", Paragraph 303a StGB "Datenveränderung", Paragraph 303b StGB "Computersabotage").

  4. Nutzungsverstösse
    Die Missachtung der Nutzungsbestimmungen der System- und Netzwerkdienste kann das Nicht-Funktionieren und/oder Abschaltung desselben oder auch eines anderen betroffenen Dienstes zur Folge haben. Verstösse gegen die Benutzerordnung können entsprechend der Schwere des Verstosses mit folgenden Massnahmen geahndet werden:
    • Verwarnung und/oder befristeter Raumverweis durch Aufsichtsperson
    • Meldung an Systemverwaltung bzw. Benutzerbetreuung
    • Befristeter Entzug der Zugangsberechtigung und/oder Benutzerkennung durch die Systemverwaltung
    • Unbefristeter Entzug der Zugangsberechtigung und/oder Benutzerkennung durch die Systemverwaltung oder den EDV-Koordinator
    • Strafantrag durch den EDV-Koordinator oder Dekan des FB12